Kinderfreundlichkeit wird in den Einrichtungen der Kinderarche Sachsen groß geschrieben. Doch dabei wollen wir es nicht belassen. Indem wir seit 2012 jedes Jahr kinderfreundliche Sachsen auszeichnen, wollen wir Kinder in den Mittelpunkt unserer Gesellschaft stellen. Die Auszeichnung von kinderfreundlichen Sachsen soll bewusst ein Zeichen setzen für noch mehr Kinderfreundlichkeit in unserem Freistaat.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Teilnehmern des Wettbewerbs um den Kinderarche-Oskar und der Kinderarche Sachsen (im folgenden Veranstalter). Den Preis können Personen bzw. Vereine mit Wohnsitz bzw. Vereinssitz in Sachsen erhalten, die sich in besonderem Maße im privaten oder institutionellen Umfeld für Kinder und Jugendliche engagieren und kinderfreundlich handeln.
Ihre Bewerbung kann über Online-Formular im Internet auf www.kinderfreundliche-sachsen.de oder per Post bis zum 20.09.2016 erfolgen.
Mit dem Eingang der Bewerbung entsteht eine offizielle Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb. Die Liste der Nominierten wird für das Publikums-Voting im Internet mit vollständigem Namen und Nennung der Ortschaft (ohne weitere Kontaktdaten) veröffentlicht. Die Preisträger werden im Internet namentlich vorgestellt.
Soweit nicht anders vorgegeben, werden wir Ihnen künftig kostenlos den Kinderarche-Newsletter zukommen lassen.
Die Auswahl der Preisträger des Kinderarche-Oskars obliegt einer Fachjury. Die Kinderarche Sachsen behält sich das Recht vor, die Bewerbungen auch vor Ort zu prüfen und Beteiligte zu befragen. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Nach dem bindenden Urteil der Jury werden die Preisträger festgelegt und im Zusammenhang mit der Preisübergabe veröffentlicht.
Den Preisträgern wird der Preis von Vertretern der Kinderarche Sachsen übergeben. Für Programmänderungen oder Druckfehler übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ist die Durchführung der Preisverleihung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigen Gründen (z.B. aufgrund zu geringer Bewerberzahl) nicht möglich, werden die Bewerber umgehend informiert. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.
Eine Stornierung der Bewerbung ist vor der Nominierung möglich.
Die Bewerber erklären sich einverstanden, als gute Beispiele für kinderfreundliches Handeln gegenüber den Medien genannt zu werden. Dazu gehören auch gemeinsame Pressekonferenzen oder Presse-Termine.
Den Preisträgern des Kinderarche-Oskars ist es selbstverständlich erlaubt, mit der Auszeichnung zu werben, beispielsweise durch die Erwähnung auf der Internetseite, in Printprodukten oder in Presseberichten.
Ein rechtlicher Anspruch auf den Kinderarche-Oskar besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
Der Veranstalter schützt personenbezogene Daten. Die Kinderarche Sachsen wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit Ihrem Namen gespeichert sind.